Geprüfter Hilfsmittelexperte in der Pflege
Um die Versorgung mit Hilfsmitteln in Pflege und Therapie zu optimieren, bietet das Institut für Pflegewissenschaft an der privaten Universität Witten-Herdecke die ort- und zeitflexible Weiterbildung "Geprüfte Hilfsmittelexpertin/ Casemanagerin" bzw. "Geprüfter Hilfsmittelexperte/ Casemanager" an.
Mit dieser - in Kooperation mit der Firma BEO (medconsulting Berlin) getragenen Ausbildung - wird den gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen an ein ressourcenbegrenztes und durch den demographischen Wandel belastetes Gesundheits- und Sozialsystem entsprochen und dabei gleichzeitig eine hohe Versorgungsqualität für erkrankte und behinderte Menschen aufrecht erhalten.
Insbesondere wird das Ziel der Bundesregierung unterstützt, die Pflege- und Hilfebedürftigkeit Betroffener durch eine rasche, angemessene, und wirtschaftliche Versorgung mit Hilfsmitteln zu reduzieren, ihre Selbständigkeit zu fördern, die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben aufrecht zu erhalten und somit die Lebensqualität zu fördern.
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Optimierung der Hilfsmittelversorgung durch Hilfsmittelexpertinnen und -experten
Die sach- und situationsgerechte individuelle Hilfsmittelversorgung von Patienten und Menschen mit Behinderungen und Selbstpflegedefiziten erfordert umfassendes Expertenwissen. Hilfsmittelexperten tragen dazu bei, dass Fehlversorgungen vermieden werden. Sie initiieren personen- und zeitnah die Bedarfsermittlung und die Anschaffung. Sie stellen die wirksame Anwendung von Hilfsmitteln durch den Nutzer sicher und sorgen so für eine angemessene, nachhaltige und wirtschaftliche Versorgung. Dazu müssen Produkt- und Marktkenntnisse mit speziellen medizinisch–pflegerischen, sozialmedizinischen und rechtlichen Kenntnissen verbunden werden. Die Weiterbildung vermittelt die notwendigen Fähigkeiten zur Beratung, Planung, Durchführung und Evaluation in der Hilfsmittelversorgung.
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Auszug aus § 63 SGB V - Pflegefachkräfte sollen Hilfsmittel verordnen
1) Die Krankenkasse und ihre Verbände können im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung zur Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Versorgung Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Verfahrens-, Organisations-, Finanzierungs- und Vergütungsformen der Leistungserbringung durchführen oder nach § 64 SGB V vereinbaren...
3b) Modellvorhaben nach Absatz 1 können vorsehen, dass Angehörige der im Krankenpflegegesetz und im Altenpflegegesetz geregelten Berufe
1. die Verordnung von Verbandsmitteln und Pflegehilfsmitteln sowie
2. die inhaltliche Ausgestaltung der häuslichen Krankenpflege einschließlich deren Dauer
vornehmen, soweit diese auf Grund ihrer Ausbildung qualifiziert sind und es sich bei der Tätigkeit nicht um selbständige Ausübung von Heilkunde handelt...


