Leistungen
Immer eine Frage des Einzelfalls…
Eine Grundbedingung für eine optimale und wirtschaftliche Hilfsmittelversorgung ist stets die Berücksichtigung des Einzelfalls.
Dies gilt ebenso für die von mir angebotenen Leistungen. Gerne erstelle ich Ihnen ein persönliches Angebot und biete Ihnen drei Arten von Dienstleistungen an:
➜ Individuelle Beratung und Hilfestellungen
➜ Schriftliche Stellungnahmen und Gutachten
➜ Fortbildung und Wissensvermittlung
Norbert Kamps – Der Hilfsmittelexperte
Beratung und
Hilfestellung
Klar, Sie bestimmen wo es lang geht. Immer! Aber auf welcher Basis? Gerne „berate“ oder „helfe“ ich bei der Entscheidungsfindung.
Seien Sie versichert, Beratung ist keine starre Kommunikationsform in Form von „Besserwisserei“, denn am Ende steht immer eine allseits akzeptierte und nachvollziehbare Handlungsentscheidung auf einer fundierten Wissensbasis. Passt!
Gutachten und Stellungnahmen
Manchmal muss man sich ganz sicher sein. Eine schriftliche Stellungnahme – oft auch als Gutachten bezeichnet – ist dann genau das richtige für Sie.
Ob kurz oder lang, auf Basis einer Aktenlage oder persönlicher Beweiserhebung, darüber entscheiden Sie. Aber stets fachlich fundiert, unabhängig und begründet: Dafür stehe ich. Bilden Sie sich ein Urteil!
Fortbildung und Wissensvermittlung
Egal ob im Präsenzseminar, als Workshop oder Online im Webinar. Hier bekommen Sie was auf die Ohren und Augen. Lernen Sie die Welt der Hilfsmittel so richtig kennen!
Zwei Dinge verspreche ich Ihnen dabei: Langweilig wird das nicht und stets auch individuell auf Ihre Themen und Wünsche zugeschnitten. Eben keine Massenware mit immer den gleichen Seminarinhalten am Fließband.
Orientierung geben …
Sie brauchen Rat und Hilfestellung und Ihnen brennen zig Fragen unter den Nägeln? Sie können zur Problemlösung stundenlang im Nebel stochern, denn so vielfältig wie die Hilfsmittelversorgung im Einzelfall ist, so vielfältig sind auch die möglichen Antworten.
Dabei haben Sie doch – wie immer – keine Zeit sich intensiv mit Ihrem Problem zu beschäftigen? Gut! Denn dafür gibt es ja den Hilfsmittelexperten. Und wie der Name schon sagt, mit ausgewiesener Expertise im Bereich der Hilfsmittelversorgung. Nicht mehr, aber eben auch nicht weniger.
Zur ersten Orientierung finden Sie im Folgenden eine Auswahl der häufigsten Beratungsthemen, grob sortiert nach Interessengruppen und ohne viel Verkaufs-Blabla: Ganz einfach fokussiert halt. Obschon es sicherlich noch viel mehr zu sagen gibt, hier also der Fokus auf typische Beratungsfelder.
Und wenn es mal schnell gehen muss? Na dann vereinbaren Sie doch eine
Telefonberatung, schnell und unkompliziert.
Andere Themen und Fragen? Kein Problem, dann senden Sie doch unverbindlich Ihre Anfrage …
Als Händler wird gemäß MDR jede natürliche oder juristische Person in der Lieferkette bezeichnet, die ein Produkt (Hilfsmittel) bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme auf dem Markt bereitstellt, mit Ausnahme des Herstellers oder des Importeurs.
Im Bereich der Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel sind viele Händler meist auch ein Leistungserbringer gemäß § 127 SGB V.
Gutes Recht bedarf oftmals der Hilfe,
etwa durch einen Sachverständigen. Und dieser hat dann die Aufgabe „Sachen verständig“ zu erläutern. Ob als Richter, Anwalt, Kläger oder Beklagter, wer hat schon eine ausreichendes Hilfsmittelwissen, um alle Kontextfaktoren im Einzelfall bewerten zu können? Deshalb verfasse ich meine Gutachten auch in allgemein verständlicher Sprache und erläutere spezielle Fachtermini.
Insbesondere in einem Gerichtsverfahren ist das Gutachten – oder die sachverständige Stellungnahme – ein entscheidendes Hilfsmittel für den Auftraggeber. Das Gericht wird in die Lage versetzt, fachfremde Tatsachen bzw. Tatsachenkomplexe zu bewerten und zu beurteilen, für die ohne Gutachten der notwendige Sachverstand fehlen würde. So können Sie die notwendigen Schlussfolgerungen ziehen. Wohlgemerkt, als neutraler und unabhängiger Sachverständiger bewerte ich keine Rechtsverhalte, auch urteile ich nicht, gleichwohl erläutere ich Sachverhalte.
Und dies im schriftlichen Vortrag sowie in der mündlichen Präsentation.
Doch Gutachten können auch von Privatpersonen oder juristischen Personen in Auftrag geben werden. Das ist immer dann sinnvoll, wenn der Auftraggeber nicht über die erforderliche Sachkenntnis verfügt, um z. B. in einem Streitfall die eigene Position überzeugend darzustellen, oder wenn eine komplexe Fragestellung zu beantworten ist.
Und auch hier gilt wieder: Es wird nicht geurteilt. Die Entscheidung trifft selbstverständlich der Auftraggeber. Aber eben nicht „aus dem Bauch heraus“ oder dem Hörensagen nach, sondern auf Basis einer verständlichen, neutralen, fachkompetenten und umfassenden Analyse von Tatsachen und unter Berücksichtigung des anerkannten Stands der Technik sowie der medizinischen bzw. pflegerischen Erkenntnisse.
Egal ob Kurzgutachten auf Aktenbasis zur ersten Orientierung, ausführliche Stellungnahmen nach einem Ortstermin oder als Gegengutachten, z. B. wenn wichtige Unterlagen nicht berücksichtigt wurden: Die Begutachtung erfolgt immer streng vertraulich.
Im Folgenden – sortiert nach Auftraggebern – jeweils einige wenige Beispiele zu von mir durchgeführten Gutachten. Zudem ergänzend noch einige Hinweise zur Beauftragung.
Sie müssen eine Entscheidung fällen, sind sich aber unsicher? Da helfe ich doch gern. Natürlich mit einer belastbaren, verständlichen und vor allen Dingen nachvollziehbaren Stellungnahme. Hier ein paar typische Konstellationen:
Wichtig: Sofern die Zeit drängt oder Fristen zu beachten sind, kontaktieren Sie mich gerne zunächst per Mail oder per Telefon unter 0173/3678093.
Beachten Sie bitte die im nebenstehenden Tab aufgeführten Hinweise zur Beauftragung.
Die Begutachtungen werden sowohl im Auftrag gesetzlicher (Achtung, Vorgaben des SGB V beachten) als auch privater Krankenkassen durchgeführt.
Zu beachten ist dabei, dass ich keine Aufträge annehme, bei denen die Honorierung abhängig von Einsparvolumen, Ablehnungsquoten, Begutachtungsergebnissen oder ähnlichen Vorgaben ist. Grundsätzlich führe ich Begutachtungen nur auf Basis einer pauschalen oder zeitabhängigen Vergütung durch.
Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber, nichts lernen zu wollen (Platon)
In diesem Sinne ermuntere ich Sie, mehr zu erfahren über die Welt der Hilfsmittel. Bilden Sie Ihre eigene Expertise und verbessern Sie so die Kommunikation zwischen den am Versorgungsprozess beteiligten Personen und Institutionen. Werden Sie selbst zum Hilfsmittelexperten / zur Hilfsmittelexpertin. Für alle Zielgruppen, interdisziplinär.
Ob als Workshop, Seminar, Diskussionsrunde, Vorlesung oder Vortrag im Rahmen einer größeren Veranstaltung entscheiden Sie. Auch die Inhalte können wir ganz individuell auf Ihre Bedürfnisse abstimmen, sodass die hier aufgeführten Themen nur als Vorschläge und Ideen zu verstehen sind. Es sind aber auch die typischen Themen, die immer wieder gefragt werden. Ihr Thema ist (noch) nicht dabei? Oder Sie benötigen für ein bestimmtes Thema eine Spezialisierung? Lassen Sie uns kommunizieren, wir werden eine Lösung finden.
Was biete ich Ihnen? Ganz einfach, individuelle Wissensvermittlung ganz nach Ihrem Gusto. Zielgruppengerecht, verständlich und – ganz wichtig – aktuell. Obschon ich seit den 1990er Jahren Fortbildungen durchführe, werden alle Inhalte stets neu zusammengestellt und kontinuierlich aktualisiert.
Sie wollen nicht reisen oder Sie haben mehrere Interessenten/Teilnehmer? Wunderbar, ich komme gerne zu Ihnen (neudeutsch: Inhouse) oder organisiere vor Ort die Veranstaltung. Sie bevorzugen bestimmte Wochentage? Auch da finden wir den richtigen Rahmen.
Und wie macht der Hilfsmittelexperte das? Antwort: Am liebsten als Präsenzseminar. Das ist so schön kommunikativ. Zudem fordere ich die Teilnehmer, Sie sollen sich einbringen, Fragen stellen, Beispiele diskutieren, spontan Themen ansprechen können. Denn eins ist klar: Individuell muss es sein. Aber es geht auch als Online-Seminar, bequem vom Sofa aus (für Sie). Aber ich sag es gleich. Nicht alle Inhalte eigenen sich für dieses Format. Besser wir reden vorher darüber.
Und warum gibt es keinen festen Seminar- oder Veranstaltungsplan? Weil ich keine Fortbildung von der Stange anbiete und kleine Teilnehmerzahlen und Gruppen bevorzuge. Eben individuelle Wissensvermittlung. Senden Sie mir eine Anfrage und wir finden ein Format.
Und jetzt fragen Sie sicherlich auch hier wieder nach der Qualifikation des Hilfsmittelexperten. Dazu nur einige wenige Stichpunkte: Lehrauftrag an der Katholischen Hochschule Freiburg, Dozent für die Bundesfachschule für Orthopädietechnik ( OT-BUFA), zehn Jahre lang Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen an der Privaten Universität Witten-Herdecke (UWH), 2011 Nominierung für den Deutschen Weiterbildungspreis, Fachdozent für den Lehrgang Unterstützte Kommunikation (LUK) am FBZ-UK der Universität Köln, über 25 Jahre Erfahrung in der Durchführung von Seminaren für die MDK-Gemeinschaft und noch vieles mehr…
Hier eine Auswahl für die vom Hilfsmittelexperten Norbert Kamps angebotenen Veranstaltungen, Seminare und Fortbildungen. Nichts für Sie dabei? Ein ganz besonderes Thema gewünscht? Na dann fragen Sie mich doch! Ich mach Sie schlau.
Hilfsmittel erfolgreich beantragen – Mit Sicherheit
Haben Sie schon mal versucht im Dschungel des deutschen Leistungsrechts ein Hilfsmittel zu begründen? Haben Sie auch das Gefühl, die Krankenkassen lächeln nur müde über Ihre Anträge?
Dabei wissen Sie doch genau, was Ihre Klienten benötigen. Na, dann setzen Sie es doch um! Ich helfe Ihnen das Dickicht der Paragraphen und Sozialgerichtsurteile zu durchforsten. Sprechen Sie die Sprache der Krankenkassen oder der Pflegekassen. Liefern Sie rechtssichere und individuelle Begründungen für individuelle Hilfsmittel.
„Ja, aber die Versorgungspauschale? Die Kasse zahlt doch sowieso nicht mehr!“, sagen Sie jetzt. Doch! Sie „muss“. Aber nur wenn es denn im Einzelfall erforderlich ist. Also bringe ich Ihnen bei, was ein Einzelfall ist. Wann der Leistungsträger eben „muss“, welche Rechte die Versicherten haben. Machen Sie den Wirtschaftlichkeitsparagraphen zu Ihrem stärksten Schwert. Gerüstet mit der ICF erarbeiten wir gemeinsam, wie Sie einen erfolgreichen Leistungsantrag auf Hilfsmittelversorgung stellen. Garantiert!
Zugegeben, auch das Leistungsrecht hat Grenzen und nicht alles ist möglich. Doch diese Limitationen zeige ich Ihnen auf, ich erkläre sie verständlich an zahlreichen Beispielen. So können Sie Ihre Kunden von der ersten Sekunde an sicher beraten und zum Hilfsmittel führen. Die vorhandenen Ressourcen nutzen, ohne faule Tricks, dafür aber rechtssicher. Denn Sozialgerichtsurteile sind oftmals hart. Und auch darüber müssen und werden wir reden. Damit es erst gar nicht zum Widerspruch und Gerichtsverfahren kommt.
Vorsicht! Dieses Seminar wird Sie fordern. Einen ganzen Tag oder auch zwei, so wie Sie mögen. Apropos mögen. Wenn Sie mögen, dürfen Sie Ihre Fragen, Fälle und Beispiele jederzeit einbringen. Hier kommen Sie zu Wort.
Und wenn das immer noch nicht reicht, hängen wir einen Workshop an. Ihre Fälle, meine Fälle – wie gesagt, was immer Sie mögen – werden wir praxisnah besprechen und Übungen durchführen.
Doch seien sie gewarnt, das geht nicht in einem halben Tag. Aber keine Angst, die Zeit vergeht wie im Flug, versprochen…
Zielgruppe: Profis in der Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelberatung
Hilfsmittelwissen zum Nachlesen. Auf ca. 180 Seiten erfahren Sie, wie das richtige Hilfsmittel gefunden, ausgewählt und auch erfolgreich beim Kostenträger beantragt wird. Rechtssicher und dank zahlreicher Beispiele und Checklisten – garantiert – auch erfolgssicher. Nicht nur für Laien, sondern auch für Profis und trotzdem in einfacher und verständlicher Form.
Ein Bestseller, jetzt in zweiter, komplett überarbeiteter Auflage.