Leistungen

Immer eine Frage des Einzelfalls…

Eine Grundbedingung für eine optimale und wirtschaftliche Hilfsmittelversorgung ist stets die Berücksichtigung des Einzelfalls.

Dies gilt ebenso für die von mir angebotenen Leistungen. Gerne erstelle ich Ihnen ein persönliches Angebot und biete Ihnen drei Arten von Dienstleistungen an:

➜ Individuelle Beratung und Hilfestellungen

    ➜ Schriftliche Stellungnahmen und Gutachten

          ➜ Fortbildung und Wissensvermittlung

                          Norbert Kamps – Der Hilfsmittelexperte

Beratung und
Hilfestellung

Klar, Sie bestimmen wo es lang geht. Immer! Aber auf welcher Basis? Gerne „berate“ oder „helfe“ ich bei der Entscheidungsfindung.

Seien Sie versichert, Beratung ist keine starre Kommunikationsform in Form von „Besserwisserei“, denn am Ende steht immer eine allseits akzeptierte und nachvollziehbare Handlungsentscheidung auf einer fundierten Wissensbasis. Passt!


Gutachten und Stellungnahmen

Manchmal muss man sich ganz sicher sein. Eine schriftliche Stellungnahme – oft auch als Gutachten bezeichnet – ist dann genau das richtige für Sie.

Ob kurz oder lang, auf Basis einer Aktenlage oder persönlicher Beweiserhebung, darüber entscheiden Sie. Aber stets fachlich fundiert, unabhängig und begründet: Dafür stehe ich. Bilden Sie sich ein Urteil!


Fortbildung und Wissensvermittlung

Egal ob im Präsenzseminar, als Workshop oder Online im Webinar. Hier bekommen Sie was auf die Ohren und Augen. Lernen Sie die Welt der Hilfsmittel so richtig kennen!

Zwei Dinge verspreche ich Ihnen dabei: Langweilig wird das nicht und stets auch individuell auf Ihre Themen und Wünsche zugeschnitten. Eben keine Massenware mit immer den gleichen Seminarinhalten am Fließband.


Beratung und Hilfestellung

Orientierung geben …

Sie brauchen Rat und Hilfestellung und Ihnen brennen zig Fragen unter den Nägeln? Sie können zur Problemlösung stundenlang im Nebel stochern, denn so vielfältig wie die Hilfsmittelversorgung im Einzelfall ist, so vielfältig sind auch die möglichen Antworten.

Dabei haben Sie doch – wie immer – keine Zeit sich intensiv mit Ihrem Problem zu beschäftigen? Gut! Denn dafür gibt es ja den Hilfsmittelexperten. Und wie der Name schon sagt, mit ausgewiesener Expertise im Bereich der Hilfsmittelversorgung. Nicht mehr, aber eben auch nicht weniger.

Zur ersten Orientierung finden Sie im Folgenden eine Auswahl der häufigsten Beratungsthemen, grob sortiert nach Interessengruppen und ohne viel Verkaufs-Blabla: Ganz einfach fokussiert halt. Obschon es sicherlich noch viel mehr zu sagen gibt, hier also der Fokus auf typische Beratungsfelder.

Und wenn es mal schnell gehen muss? Na dann vereinbaren Sie doch eine Telefonberatung, schnell und unkompliziert.

Andere Themen und Fragen? Kein Problem, dann senden Sie doch unverbindlich Ihre Anfrage …

Als Händler wird gemäß MDR jede natürliche oder juristische Person in der Lieferkette bezeichnet, die ein Produkt (Hilfsmittel) bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme auf dem Markt bereitstellt, mit Ausnahme des Herstellers oder des Importeurs.

Im Bereich der Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel sind viele Händler meist auch ein Leistungserbringer gemäß § 127 SGB V.

  • Unterstützung bei der Beantragung von Hilfsmitteln bei den Kostenträgeren, Krankenkasse und Pflegekassen zur Reduzierung des Fehlschlagrisikos
  • Entwicklung von Erhebungs- und Erprobungsbögen zur Darstellung des Versorungsbedarfs
  • Umsetzung der sogenannten „Dienstleistungsstandards“ gemäß Hilfsmittelverzeichnis und der Verträge nach § 127 SGB V, z.B. zu den Betreiberpflichten gemäß MPBetreibV (Wartungen, STK, Kontrollen, Einweisungen etc.)
  • Umsetzung der Vorgaben nach Verordnung (EU) 2017/745 MDR, nach Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz MPDG und Medizinprodukte-Betreiberverordnung (Händlerpflichten), denn die neuen Regelungen gelten nun vielfach auch für Händler.
  • Umkennzeichnung (Umlabelung) von Produkten, Anfertigen von dazugehörigen Gebrauchsinformationen
  • Wussten Sie schon: Gemäß Artikel 16 Absatz 2 MDR dürfen Händler eigene Informationen, etwa Übersetzungen von Gebrauchsanweisungen, zum Produkt zur Verfügung stellen, ohne dass dies Auswirkungen auf die Konformität des Produkts hat. Zudem ist es erlaubt, die äußere Verpackung von Produkten zu ändern, wenn dadurch der Originalzustand des Produkts nicht beeinträchtigt wird. Bietet doch Chancen, oder?
  • Sonderbau oder Maßanfertigungen von Hilfsmitteln, ein schwieriges Thema. Egal ob Rollstuhl, Prothese oder Gehstock, Hilfsmittel müssen individuell angepasst und „erstellt“ werden. Doch aufgepasst! Schnell, sehr schnell werden sie als Sonderanfertigung angesehen und aus dem „Ersteller“ wird ein „Hersteller“ mit entsprechenden Pflichten. Fragen Sie uns, bevor die Behörde Sie fragt!

Sie haben großartige Produkte? Eventuell sogar ganz neue Ideen und wollen es dem Hilfsmittelmarkt „mal so richtig zeigen“. Oder Sie sind neu in der Hilfsmittelszene unterwegs und versuchen nun den Markt zu verstehen? Respekt. Leider gibt es da noch diese vielen lästigen Kleinigkeiten, die in einem stark regulierten Markt zu beachten sind.

Gut, wenn Ihnen dann ein Experte den Weg weist und Sie sich auf die wichtigen Aufgaben fokussieren können.

  • Begleitung bei der Produktentwicklung zur Vermeidung von „Entwicklungsschleifen“ und Senkung der Floprate
  • Erläuterung der Anforderungen des GKV-Spitzenverbands an Hilfsmittel und der erforderlichen Nachweismöglichkeiten gemäß § 139 SGB V bzw. Hilfsmittelverzeichnis (HMV) der GKV
  • Beantragung von Hilfsmittelnummern für neue und neuartige Produkte, Beantragung von Pharmazentralnummern (PZN)
  • Nachweis des therapeutischen / medizinischen Nutzens und der Funktionstauglichkeit für Hilfsmittel; Begleitung und Durchführung von Anwendungsbeobachtungen und Studien für das Hilfsmittelverzeichnis der GKV
  • Leistungsrechtliche Einordnung und Abgrenzung von (Medizin-)Produkten als Hilfsmittel (§ 33 SGB V), Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI), Verbandmittel (§ 31 SGB V), Sachkosten (§ 31 SGB V), Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA gemäß § 33a SGB V) usw.
  • Hilfe und Begleitung bei der Umsetzung des europäischen und deutschen Medizinprodukterechts, z.B. Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) und Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)
  • Unterstützung bei der Erstellung von technischen Dokumentationen und klinischen Bewertungen nach MDR, Begleitung bei klinischen Prüfungen, Durchführung von PMCF und PMS, Anfertigen der PSUR

Pflegekräfte haben ein besonderes Interesse an einer guten Hilfsmittelversorgung. Zum einen sollen die Pflegehilfsmittel die eigene Arbeit erleichtern und vor Überlastung schützen. Zum anderen sind auch Hilfsmittel willkommen, welche die Selbständigkeit der pflegebedürftigen Menschen erhöhen.

Doch Hand aufs Herz, wer kennt schon alle Hilfsmittel, z. B. „kleine Hilfen“ und Spezial-Lifter für den Transfer, Hilfen bei Demenz oder Produkte, die freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) vermeiden.

  • Spannend ist auch der Einsatz von Hilfsmitteln zur Umsetzung der Expertenstandards, z. B. bei der Dekubitusprophylaxe. Da kommt schnell Druck auf, wenn der MDK nachfragt.
  • Und dann sind da noch die nicht gerade geringen Anforderungen des Medizinproduktrechts zu beachten, denn die nächste MDK – Prüfung lauert bestimmt. Einweisungsnachweise für alle aktiven, d.h. elektrischen (einerlei ob mit Netzstrom oder Batterie) Medizinprodukte müssen vorliegen, Gebrauchsanweisungen unmittelbar greifbar sein und bei der QPR-Prüfung sind spezielle Fragen zu den Hilfsmitteln zu beantworten sowie Dokumentationen vorzulegen. Da bereite ich Sie doch gerne ein wenig vor, damit es dann im Fall der Fälle auch „läuft“.
  • Kennen Sie eigentlich die strengen Prüf- und Meldepflichten aus der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)? Oder wissen Sie, dass man ein Pflegebett nicht so ohne weiteres mit einer Mehrfachsteckdose anschließen darf? Wenn ja, dann halten Sie sich (oder Ihre Mitarbeiter) hoffentlich auch daran. Doch wenn nein, dann sollten Sie wenigstens wissen, welche Strafen und Bußgelder drohen, wenn es den Aufsichtsbehörden auffällt. Aufklärung tut also Not und schützt Heimleitung, PDL oder auch die Pflegekraft am Krankenbett vor mehreren tausend Euro Bußgelder, denn wie schon der Volksmund richtigerweise sagt: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“

Krankenkassen – ob privat oder gesetzlich – und andere Leistungsträger bzw. Kostenträger, wie z. B. Unfallversicherer haben sicherlich die undankbarste Rolle in der Hilfsmittelversorgung. Egal was man macht, man macht es falsch. Entweder gibt man zu viel Geld für unwirtschaftliche Versorgungen aus oder man wird als geizig und als Sparschwein angesehen. Und wenn Sie es dann doch mal „richtig machen“, dann ist dies in den Augen der Anderen sowieso selbstverständlich und keinen Kommentar wert. Frustrierend? Ja und zudem noch schlecht für Ihre Außenpräsenz. Verbessern Sie die Wahrnehmung Ihrer Institution in der Öffentlichkeit durch konsequent gutes und fachlich korrektes Handeln. Der Hilfsmittelexperte hilft Ihnen dabei.

  • Gar nicht so einfach, eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung sicherzustellen. Klar gibt es gesetzliche oder vertragliche Regelungen, doch kennen Sie deren Spielräume, Limitationen und Möglichkeiten? Auch da kann ich helfen, z. B. mögliche Alternativen aufzeigen, erklären was machbar ist und medizinische bzw. technische Grenzen erläutern. Egal ob bei der Vertragsfindung oder im individuellen Einzelfall, hier ist spezielles Wissen gefordert. Nicht nur bei „exotischen“ Produkten wie Exoskelett, LifeVest®Wearable Defibrillator oder im Rahmen der Langzeitbeatmung (außerklinische Intensivpflege AKI), sondern gerade auch bei so gängigen Produkten wie Pflegebetten, Rollator oder Rollstuhl.
  • Und natürlich müssen auch die Leistungsträger zahlreiche Vorgaben der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) umsetzen. Doch was denn nun genau? Wer ist verantwortlich für was? Was kann gegebenenfalls auf wen delegiert werden und was nicht? Alles spannende Fragen – deren korrekte Beantwortung oft von kleinen, aber feinen Details abhängt – welche sich etwa im Rahmen eines Beratungsworkshops gut klären lassen.

Ob als Arzt, Therapeut, Mitarbeiter einer Beratungsorganisation oder Pädagoge an einer Förderschule, sie kennen Ihre Klienten / Patienten / Schüler genau und haben den Hilfebedarf bis auf das Kleinste bestimmt. Nun geht es daran, das richtige Hilfsmittel zu finden und eine Verordnung, Empfehlung oder Begründung gemäß Hilfsmittelrichtlinie zu formulieren. Da helfe ich doch gerne. Eine gute Versorgung ist schließlich unser aller Ziel.

  • Sie formulieren gerade eine gute Begründung, sind sich aber unsicher? Was sagt die Krankenkasse? Darf ich das Hilfsmittel empfehlen oder gar verordnen? Gibt es Alternativen? Was ist ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich? Schwere Fragen, bei denen es darauf ankommt!
  • Wie verordne ich richtig? Und wie schreibe ich eine Empfehlung oder eine Stellungnahme, so dass der Hilfebedarf auch für den Einzelfall deutlich wird und die Krankenkasse dies auch anerkennt? Gibt es ein Budget für Hilfsmittel? (Psst: Nein!)
  • Wie ist die Notwendigkeit für die Verordnung von Hilfsmitteln (konkrete Indikation) zu beschreiben? Warum reicht nicht eine Diagnose? Was ist die ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health) und wie kann ich Hilfsmittel auf dieser Basis verordnen bzw. empfehlen?
  • Wie verfahre ich bei einer Prüfung durch den MDK? Was ist bei einer Ablehnung zu beachten? Widerspruch einlegen, aber wie?

Einerlei, ob Sie als Anwalt / Anwältin das gute Recht Ihrer Klienten durchsetzen möchten oder als Richter(in) darüber zu entscheiden haben, hier ist fundiertes Spezialwissen erforderlich. Nicht nur über die Rechtsnormen und Ihre Auslegung – da sind Sie Experte und brauchen keine Unterstützung – sondern auch über die Hilfsmittel selbst. Als Sachverständiger für Hilfsmittelversorgung (dies schließt im übrigen auch Pflegehilfsmittel mit ein) heißt es nun Brücken zu bauen, denn technische, pflegerische und medizinische Sachverhalte sind bei der Hilfsmittelversorgung stets gemeinsam zu betrachten. Typische Beratungsfelder sind daher:

  • Erläuterung der vorgenannten Sachverhalte im Kontext
  • Unterstützung bei der Beweisaufnahme
  • Darstellung notwendiger Produktinformationen und Versorgungsgegebenheiten, etwa für vergleichende Bewertungen
  • Preis- und Leistungsvergleiche unterschiedlicher Produkte mit gleicher Zielsetzung

Möglichst lange selbstständig in der eigenen Häuslichkeit leben trotz Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Krankheit oder Alter; wer möchte das nicht? Doch um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es oftmals gezielter Hilfe und Unterstützung, etwa durch ein familiäres Netzwerk, Freunde, Nachbarn und manchmal auch einen Experten.

Was aber tun, wenn dieses Netzwerk sich verändert, etwa der Lebenspartner stirbt oder die Kinder in der Ferne wohnen? Auch können sich Krankheiten und Behinderungen immer stärker im Alltag auswirken und die Unabhängigkeit oder gar die Gesundheit bedrohen. Dann wird der Experte immer wichtiger, denn Gesundheit und Unabhängigkeit sind hohe Güter, aber keine Waren, die im Supermarkt „Gesundheitswesen“ mit Garantie und Umtauschrecht erworben werden können.

Diese Güter müssen erarbeitet werden und wie so oft, bedarf es dazu der richtigen Werkzeuge – d. h. der richtigen Hilfsmittel. Da jeder Fall individuell ist und eine große Zahl an Hilfsmitteln zur Verfügung steht, gibt es regelhaft keine einfachen Lösungen in Form eines Kochrezepts. Allerdings kann ich – z. B. in einem Beratungsgespräch oder anhand von typischen und praxisorientierten Beispielen – das Rüstzeug an die Hand geben, das Ihnen dazu verhilft, die richtigen Hilfsmittel für Ihren ganz individuellen Fall zu erhalten und damit länger selbstständig in der eigenen Häuslichkeit zu leben.

Gerne erläutere ich auch, welche Hilfsmittel von Krankenkassen unter welchen Vorrausetzungen in der Regel übernommen werden und welche eben nicht. Das hilft allen Beteiligten Zeit, Kosten und Mühen zu sparen.

Lassen Sie sich nicht „behindern“, werden Sie zu einem bzw. einer mündigen Hilfsmittelnutzer(in) und gewinnen Sie Selbstständigkeit und Lebensqualität durch eine gute Hilfsmittelversorgung.


Auch als Hilfsmittelexperte braucht man Unterstützung. Und wenn es rund um die Pflege geht, etwa bei der Pflegeberatung, verweise ich gerne auf meinen Kooperationspartner. Klicken Sie doch mal kurz rüber…

Gutachten und Stellungnahmen

Gutes Recht bedarf oftmals der Hilfe,

etwa durch einen Sachverständigen. Und dieser hat dann die Aufgabe „Sachen verständig“ zu erläutern. Ob als Richter, Anwalt, Kläger oder Beklagter, wer hat schon eine ausreichendes Hilfsmittelwissen, um alle Kontextfaktoren im Einzelfall bewerten zu können? Deshalb verfasse ich meine Gutachten auch in allgemein verständlicher Sprache und erläutere spezielle Fachtermini.

Insbesondere in einem Gerichtsverfahren ist das Gutachten – oder die sachverständige Stellungnahme – ein entscheidendes Hilfsmittel für den Auftraggeber. Das Gericht wird in die Lage versetzt, fachfremde Tatsachen bzw. Tatsachenkomplexe zu bewerten und zu beurteilen, für die ohne Gutachten der notwendige Sachverstand fehlen würde. So können Sie die notwendigen Schlussfolgerungen ziehen. Wohlgemerkt, als neutraler und unabhängiger Sachverständiger bewerte ich keine Rechtsverhalte, auch urteile ich nicht, gleichwohl erläutere ich Sachverhalte.

Und dies im schriftlichen Vortrag sowie in der mündlichen Präsentation.

Doch Gutachten können auch von Privatpersonen oder juristischen Personen in Auftrag geben werden. Das ist immer dann sinnvoll, wenn der Auftraggeber nicht über die erforderliche Sachkenntnis verfügt, um z. B. in einem Streitfall die eigene Position überzeugend darzustellen, oder wenn eine komplexe Fragestellung zu beantworten ist.

Und auch hier gilt wieder: Es wird nicht geurteilt. Die Entscheidung trifft selbstverständlich der Auftraggeber. Aber eben nicht „aus dem Bauch heraus“ oder dem Hörensagen nach, sondern auf Basis einer verständlichen, neutralen, fachkompetenten und umfassenden Analyse von Tatsachen und unter Berücksichtigung des anerkannten Stands der Technik sowie der medizinischen bzw. pflegerischen Erkenntnisse.

Egal ob Kurzgutachten auf Aktenbasis zur ersten Orientierung, ausführliche Stellungnahmen nach einem Ortstermin oder als Gegengutachten, z. B. wenn wichtige Unterlagen nicht berücksichtigt wurden: Die Begutachtung erfolgt immer streng vertraulich.

Im Folgenden – sortiert nach Auftraggebern – jeweils einige wenige Beispiele zu von mir durchgeführten Gutachten. Zudem ergänzend noch einige Hinweise zur Beauftragung.


Sie müssen eine Entscheidung fällen, sind sich aber unsicher? Da helfe ich doch gern. Natürlich mit einer belastbaren, verständlichen und vor allen Dingen nachvollziehbaren Stellungnahme. Hier ein paar typische Konstellationen:

  • Erstellung von Gutachten zur Notwendigkeit einer Hilfsmittelversorgung, z. B. bei therapeutischen Hilfsmitteln wie LifeVest©, Trainingsgeräten, Elektrostimulationsgeräten zur Schmerztherapie, CPAP-Versorgungen usw.
  • Erstellung von Gutachten zur Überprüfung einer ausreichenden und zweckmäßigen Versorgung, d.h. keine Überversorgung aber auch keine Unterversorgung, etwa für orthopädische Schuhversorgungen, Armprothesen für Kinder, Beinprothesen oder Orthesen
  • Prüfung von Kostenvoranschlägen für komplexe Hilfsmittelversorgungen auf Plausibilität und Durchführung von Preisvergleichen etwa für Rollstuhlversorgungen, Hilfsmittel bei außerklinischer Beatmung, elektronischen Sehhilfen, Blindenhilfsmittel usw.
  • Begutachtung zur Feststellung des therapeutischen bzw. medizinischen Nutzens von Hilfsmitteln, z. B. für Unterkieferprotusionsschienen (UKPS, UPS), therapeutische Bewegungsgeräte, Anti-Dekubitusprodukte

Wichtig: Sofern die Zeit drängt oder Fristen zu beachten sind, kontaktieren Sie mich gerne zunächst per  Mail oder per Telefon unter 0173/3678093

Beachten Sie bitte die im nebenstehenden Tab aufgeführten Hinweise zur Beauftragung.

Die Begutachtungen werden sowohl im Auftrag gesetzlicher (Achtung, Vorgaben des SGB V beachten) als auch privater Krankenkassen durchgeführt.

Zu beachten ist dabei, dass ich keine Aufträge annehme, bei denen die Honorierung abhängig von Einsparvolumen, Ablehnungsquoten, Begutachtungsergebnissen oder ähnlichen Vorgaben ist. Grundsätzlich führe ich Begutachtungen nur auf Basis einer pauschalen oder zeitabhängigen Vergütung durch.


Sie sind Richter(in) und suchen einen Sachverständigen zum Thema Hilfsmittelversorgung? Rollstuhlversorgung, Gehhilfen, Unterstütze Kommunikation, Dekubitushilfsmittel, Prothese, CPAP-Gerät usw. eben die ganze Palette des GKV-Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V, Sie wissen was ich meine!

Hier einige wenige Beispiele:

  • Sozialgericht – ReWalk®-Exoskelett als Hilfsmittel der GKV gemäß § 33 SGB V zum Behinderungsausgleich: Komplette Erhebung und Beurteilung der Versorgungssituation mit und ohne ReWalk®-Exoskelett auf Basis der ICF, Beantwortung von Beweisfragen
  • Sozialgericht – Dusch-WC als Hilfsmittel gemäß § 33 SGB V oder wohnumfeldverbessernde Maßnahme gemäß § 40 SGB XI: Erhebung der häuslichen Versorgungssituation, Beurteilung durchgeführter wohnumfeldverbessernder Maßnahmen, Durchführung von Produktvergleichen, Abwägung von Versorgungsalternativen
  • Sozialgericht – HdO-Hörgeräte und FM-Anlage zur beruflichen Ausbildung / Aufnahme eines Studiums: Hilfsmittel der beruflichen Wiedereingliederung; Umfangreiche Bewertung im Verfahren vorgelegter Stellungnahmen verschiedener Sachverständiger; Erhebung der Versorgungsnotwendigkeiten am Arbeits- und Studienplatz
  • Landgericht – Aufarbeitung von ca. 58.000 Hilfsmittelversorgungen, Differenzierung von Notfallversorgung und elektiver Versorgung; Prüfung von Verstößen gegen § 128 SGB V; Darlegung der Versorgungsvoraussetzungen im Einzelfall

Wichtig: Sofern die Zeit drängt oder Fristen zu beachten sind, kontaktieren Sie mich gerne zunächst per  Mail oder per Telefon unter 0173/3678093. Auch eine schriftliche Erklärung der Bereitschaft ein Gerichtsgutachten – beispielsweise nach § 106 SGG – zu übernehmen, erhalten Sie dann von mir kurzfristig.

Beachten Sie bitte die im nebenstehenden Tab aufgeführten Hinweise zur Beauftragung.


Da hat man nun endlich das richtige Hilfsmittel gefunden, und dann das: Ablehnung. Nun ist guter Rat gefragt. Die Rechtsberatung bekommt man beim Anwalt. Doch wie sieht es mit dem erforderlichen Spezialwissen aus? Gerne lege ich in einer Stellungnahme die Umstände der Versorgung dar.

  • Erstellung von Gutachten zur Notwendigkeit von (komplexen) Hilfsmittelversorgungen, z. B. bei der Versorgung von Kindern mit Kommunikationshilfen (Unterstütze Kommunikation), Hörgeräteversorgungen, Arbeitsplätze für blinde Schüler.
  • Bewertung kompletter Versorgungsvorschläge sowie Prüfung zur Notwendigkeit von Zubehör und Sonderausstattungen von Hilfsmitteln, etwa bei der Rollstuhlversorgung, Therapiedreirädern, Deckenliftanlagen oder bei Pflegebetten
  • Sie wollen wissen was Sache ist? Gerade bei komplexen Hilfsmittelversorgungen stellen erste Kurzgutachten und Stellungnahme – meist auf Aktenbasis – eine gute und vor allen Dingen schnell verfügbare Hilfe zur ersten Orientierung dar. Sofern dann später gewünscht, können diese Erstbewertungen auch erweitert werden. Etwa mit Daten aus einer persönlichen Begutachtung oder Informationen auf Basis einer Erhebung nach ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health).

Wichtig: Sofern die Zeit drängt oder Fristen zu beachten sind, kontaktieren Sie mich gerne zunächst per  Mail oder per Telefon unter 0173/3678093

Beachten Sie bitte die im nebenstehenden Tab aufgeführten Hinweise zur Beauftragung.


Es sind vielfältige Fragen, die im täglichen Hilfsmittel und Medizinprodukteleben auftauchen können. Fragestellungen im Umgang mit Behörden, Leistungsträgern aber auch Überlegungen, was eine Produktveränderung für Konsequenzen nach sich zieht. Da sollte man vorher eine Expertise einholen. Ob als kurze Stellungnahme im Form eines Briefes oder doch lieber ein ausführliches Gutachten. Ihre Entscheidung.

  • Erläuterung der Anforderungen des GKV-Spitzenverbands an Hilfsmittel und der erforderlichen Nachweismöglichkeiten gemäß § 139 SGB V bzw. Hilfsmittelverzeichnis (HMV) der GKV
  • Leistungsrechtliche Einordnung und Abgrenzung von (Medizin-)Produkten als Hilfsmittel (§ 33 SGB V), Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI), Verbandmittel (§ 31 SGB V), Sachkosten (§ 31 SGB V), Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA gemäß § 33a SGB V) usw.
  • Bewertung der Umsetzung und Erfüllung medizinprodukterechtlicher Vorschriften, etwa zur Umsetzung von Vorgaben aus der MDR, des MPDG oder der MPBetreibV

Auch als Hilfsmittelexperte braucht man Unterstützung. Und wenn es mal nicht um Hilfsmittel geht, etwa bei der Pflegebegutachtung, verweise ich gerne auf meinen Kooperationspartner. Klicken Sie doch mal kurz rüber…

Ob Versicherung, Privatperson oder Jurist manchmal muss man es eben ganz genau wissen. Dafür erstelle ich z.B. freie Gutachten, Gegengutachten und Stellungnahmen: Immer neutral, schnell und auch fachkompetent.

Doch dazu benötige ich Ihre Hilfe als Auftraggeber. Hilfe in Form von guten Informationen. Gerade wenn es schnell gehen muss, sind diese Informationen von grundlegender Bedeutung.

Bitte beachten Sie daher die folgenden Hinweise zur Beauftragung.

  • Wichtig: Geben Sie bei jeder Anfrage oder Beauftragung stets Ihre vollständigen Kontaktdaten an!
  • Formulieren Sie vor Beauftragung Ihre Fragen, die Sie mit dem Gutachten beantworten wollen. Was ist Ihr Ziel? Teilen Sie mir diese Fragen unbedingt mit. Falls Sie unsicher sind, können wir auch gerne gemeinsam die Fragestellungen formulieren.
  • Für ein Kurzgutachten und eine erste Einschätzung, gegebenenfalls auch zur Angebotserstellung, benötige ich Einblick in Ihre Unterlagen. Die sogenannte Aktenlage. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen in einem Ordner. Am besten nach Datum sortiert. Auch ältere Dokumente können wertvolle Hinweise liefern.
  • Sie haben die Daten eingescannt? Kein Problem. Anonymisiert? Umso besser. Achten Sie nur darauf, dass wichtige Informationen wie z.B. das Geburtsdatum noch erkennbar sind.
  • Sie haben es eilig und müssen Fristen wahren? Lassen Sie es mich wissen, sofort! Übersenden Sie zügig die Unterlagen und Akten. Am besten eingescannt. Sie können diese z. B. über DropBox, GoogleDrive oder iCloud freigeben. Bei größeren Dateien bieten sich auch Dienste wie Transfernow oder Tresorit an. Nutzen Sie dazu die E-Mail-Adresse norbert.kamps@hilfsmittelberater.eu für die Freigabe. Auch ein Upload über das Kontaktformular ist möglich.
  • Sie möchten die Daten nicht einfach so versenden? Kann ich verstehen. Einen gesicherten Upload-Zugang stelle ich gern auf Anfrage zur Verfügung!
  • Sofern Sie Unterlagen per Post senden, kündigen Sie dies am besten vorab über das Kontaktformular an.
  • Manchmal kann es erforderlich sein, dass wir den Auftrag vorab gemeinsam besprechen sollten. Etwa um die Kosten abzuschätzen oder den genauen Auftrag zu klären. Ob persönlich, per Telefon oder Online-Meeting – alles ist möglich. Lassen Sie uns einen Termin vereinbaren.
  • Falls erforderlich, führe ich auch Ortstermine und Hausbesuche durch. Bundesweit, europaweit, wo auch immer.
  • Sie wollen vorab über die Kosten Bescheid wissen? Kein Problem, fordern Sie ein Angebot an! Wir finden einen Weg.
  • Wenn Sie unsicher sind, welche Art von Gutachten Sie benötigen, oder welche Unterlagen erforderlich sind, so rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir Ihr Problem. Ich berate Sie gern und unverbindlich.
Fortbildung und Wissensvermittlung

Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber, nichts lernen zu wollen (Platon)

In diesem Sinne ermuntere ich Sie, mehr zu erfahren über die Welt der Hilfsmittel. Bilden Sie Ihre eigene Expertise und verbessern Sie so die Kommunikation zwischen den am Versorgungsprozess beteiligten Personen und Institutionen. Werden Sie selbst zum Hilfsmittelexperten / zur Hilfsmittelexpertin. Für alle Zielgruppen, interdisziplinär.

Ob als Workshop, Seminar, Diskussionsrunde, Vorlesung oder Vortrag im Rahmen einer größeren Veranstaltung entscheiden Sie. Auch die Inhalte können wir ganz individuell auf Ihre Bedürfnisse abstimmen, sodass die hier aufgeführten Themen nur als Vorschläge und Ideen zu verstehen sind. Es sind aber auch die typischen Themen, die immer wieder gefragt werden. Ihr Thema ist (noch) nicht dabei? Oder Sie benötigen für ein bestimmtes Thema eine Spezialisierung? Lassen Sie uns kommunizieren, wir werden eine Lösung finden.

Was biete ich Ihnen? Ganz einfach, individuelle Wissensvermittlung ganz nach Ihrem Gusto. Zielgruppengerecht, verständlich und – ganz wichtig – aktuell. Obschon ich seit den 1990er Jahren Fortbildungen durchführe, werden alle Inhalte stets neu zusammengestellt und kontinuierlich aktualisiert.

Sie wollen nicht reisen oder Sie haben mehrere Interessenten/Teilnehmer? Wunderbar, ich komme gerne zu Ihnen (neudeutsch: Inhouse) oder organisiere vor Ort die Veranstaltung. Sie bevorzugen bestimmte Wochentage? Auch da finden wir den richtigen Rahmen.

Und wie macht der Hilfsmittelexperte das? Antwort: Am liebsten als Präsenzseminar. Das ist so schön kommunikativ. Zudem fordere ich die Teilnehmer, Sie sollen sich einbringen, Fragen stellen, Beispiele diskutieren, spontan Themen ansprechen können. Denn eins ist klar: Individuell muss es sein. Aber es geht auch als Online-Seminar, bequem vom Sofa aus (für Sie). Aber ich sag es gleich. Nicht alle Inhalte eigenen sich für dieses Format. Besser wir reden vorher darüber.

Und warum gibt es keinen festen Seminar- oder Veranstaltungsplan? Weil ich keine Fortbildung von der Stange anbiete und kleine Teilnehmerzahlen und Gruppen bevorzuge. Eben individuelle Wissensvermittlung. Senden Sie mir eine Anfrage und wir finden ein Format.

Und jetzt fragen Sie sicherlich auch hier wieder nach der Qualifikation des Hilfsmittelexperten. Dazu nur einige wenige Stichpunkte: Lehrauftrag an der Katholischen Hochschule Freiburg, Dozent für die Bundesfachschule für Orthopädietechnik ( OT-BUFA), zehn Jahre lang Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen an der Privaten Universität Witten-Herdecke (UWH), 2011 Nominierung für den Deutschen Weiterbildungspreis, Fachdozent für den Lehrgang Unterstützte Kommunikation (LUK) am FBZ-UK der Universität Köln, über 25 Jahre Erfahrung in der Durchführung von Seminaren für die MDK-Gemeinschaft und noch vieles mehr…

Hier eine Auswahl für die vom Hilfsmittelexperten Norbert Kamps angebotenen Veranstaltungen, Seminare und Fortbildungen. Nichts für Sie dabei? Ein ganz besonderes Thema gewünscht? Na dann fragen Sie mich doch! Ich mach Sie schlau.

Hilfsmittel erfolgreich beantragen – Mit Sicherheit

Haben Sie schon mal versucht im Dschungel des deutschen Leistungsrechts ein Hilfsmittel zu begründen? Haben Sie auch das Gefühl, die Krankenkassen lächeln nur müde über Ihre Anträge?

Dabei wissen Sie doch genau, was Ihre Klienten benötigen. Na, dann setzen Sie es doch um! Ich helfe Ihnen das Dickicht der Paragraphen und Sozialgerichtsurteile zu durchforsten. Sprechen Sie die Sprache der Krankenkassen oder der Pflegekassen. Liefern Sie rechtssichere und individuelle Begründungen für individuelle Hilfsmittel.

„Ja, aber die Versorgungspauschale? Die Kasse zahlt doch sowieso nicht mehr!“, sagen Sie jetzt. Doch! Sie „muss“. Aber nur wenn es denn im Einzelfall erforderlich ist. Also bringe ich Ihnen bei, was ein Einzelfall ist. Wann der Leistungsträger eben „muss“, welche Rechte die Versicherten haben. Machen Sie den Wirtschaftlichkeitsparagraphen zu Ihrem stärksten Schwert. Gerüstet mit der ICF erarbeiten wir gemeinsam, wie Sie einen erfolgreichen Leistungsantrag auf Hilfsmittelversorgung stellen. Garantiert!

Zugegeben, auch das Leistungsrecht hat Grenzen und nicht alles ist möglich. Doch diese Limitationen zeige ich Ihnen auf, ich erkläre sie verständlich an zahlreichen Beispielen. So können Sie Ihre Kunden von der ersten Sekunde an sicher beraten und zum Hilfsmittel führen. Die vorhandenen Ressourcen nutzen, ohne faule Tricks, dafür aber rechtssicher. Denn Sozialgerichtsurteile sind oftmals hart. Und auch darüber müssen und werden wir reden. Damit es erst gar nicht zum Widerspruch und Gerichtsverfahren kommt.

Vorsicht! Dieses Seminar wird Sie fordern. Einen ganzen Tag oder auch zwei, so wie Sie mögen. Apropos mögen. Wenn Sie mögen, dürfen Sie Ihre Fragen, Fälle und Beispiele jederzeit einbringen. Hier kommen Sie zu Wort.

Und wenn das immer noch nicht reicht, hängen wir einen Workshop an. Ihre Fälle, meine Fälle – wie gesagt, was immer Sie mögen – werden wir praxisnah besprechen und Übungen durchführen.

Doch seien sie gewarnt, das geht nicht in einem halben Tag. Aber keine Angst, die Zeit vergeht wie im Flug, versprochen…

Zielgruppe: Profis in der Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelberatung

Hilfsmittelwissen zum Nachlesen. Auf ca. 180 Seiten erfahren Sie, wie das richtige Hilfsmittel gefunden, ausgewählt und auch erfolgreich beim Kostenträger beantragt wird. Rechtssicher und dank zahlreicher Beispiele und Checklisten – garantiert – auch erfolgssicher. Nicht nur für Laien, sondern auch für Profis und trotzdem in einfacher und verständlicher Form.

Ein Bestseller, jetzt in zweiter, komplett überarbeiteter Auflage.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen im Kontext der Hilfsmittelversorgung

Kennen Sie die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen? Sie sind zwar keine Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel, doch ganz nah dran.

Wenn nicht, lernen Sie was wohnumfeldverbessernden Maßnahmen sind und die Unterschiede zu den Hilfsmitteln natürlich ebenso. Aber nicht nur das. Auch die Gemeinsamkeiten und Überschneidungen dieser vielfältigen Leistungen. Dies hilft Ihnen zu entscheiden, was die bessere Maßnahme ist.

Doch es gibt da leider auch noch die leistungsrechtlichen Vorgaben. Machen das Leben – und die Beratung darüber – nicht gerade einfacher. Aber keine Bange, soooo schwer ist es auch wieder nicht. Ich erkläre Ihnen ja, welche Möglichkeiten das SGB XI und das SGB V zusammen mit dem SGB IX bieten. Zugegeben der Schwerpunkt liegt deutlich im SGB XI Bereich und damit bei der Pflegeversicherung, aber die Schnittstellen, die sind wichtig.

Treppenlifter oder Treppensteighilfe eine wichtige Frage. Badumbau und Türverbreiterungen, dann funktioniert es auch mit dem Rollstuhl, oder? Aber muss das sein, gibt es nicht auch gegebenenfalls andere Lösungen? Zumal die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen budgetiert sind, Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel dagegen nicht.

Wir werden daher im Seminar auch auf die Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel schielen und versuchen, so ein Gesamtkonzept für eine stimmige, individuelle Versorgung in der eigenen häuslichen Umgebung zu erreichen. Und natürlich werden auch die Vorgaben des GKV-Spitzenverbands (GKV-SV) diskutiert.

Spannende Themen, die Sie sicherlich mit großartigen Beispielen und Fragen aus der Praxis bereichern können und werden. Ich freue mich drauf.

Zielgruppe: Profis in der Wohnumfeld-, Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelberatung

Hilfsmittel der Unterstützen Kommunikation (UK) als Leistung der GKV

Hier kommt es darauf an. Das ist das Motto der Veranstaltung. Doch wo kommt es drauf an? Natürlich auf den Einzelfall, aber eben noch viel mehr. Und auch darüber werden wir reden.

Oftmals ist man sprachlos, wenn es um die Kommunikation geht; die Kommunikation mit den Kostenträgern, die Kommunikation der Kostenträger mit den Antragstellern und sprachlos, wenn es um die Kommunikation der betroffenen Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen geht.

Wie sage ich es der Krankenkasse, dass eine Kommunikationshilfe zur unterstützten Kommunikation benötigt wird? Für die Schule und für den Alltag. Und dann noch die leidige Frage der „Kommunikationsanbahnung“, wird immer gern von den Leistungsträgern aufgeworfen. Sei es zu Hause oder in der vorschulischen Einrichtung. Wann fangen wir denn an zu kommunizieren? Kommt drauf an…

Hier geht es nicht um die Auswahl der Produkte, dass beherrschen Sie. Auch kennen Sie die Produkte und Sie wissen, was Ihr Klient benötigt. Doch nun erklären Sie der Krankenkasse, dass die Betroffene genau „den“ Talker, mit „der“ Adaption benötigt. Möglich? Ja sicher. Aber wie, darauf kommt es eben an!

Sie finden, ein Tablet sei doch eine fantastische Kommunikationshilfe und kein Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens? Die Krankenkasse findet das auch, hmm, oder eben auch nicht. Kommt drauf an! Doch wie sieht der rechtliche Rahmen tatsächlich aus, das werden wir diskutieren. Updates, Upgrades, Reparaturen, Nutzung in der Schule, bei der Ausbildung oder in der Werkstatt für Behinderte. Kommt es darauf an? Ja sicher, genauso wie die Frage, ob es sich um eine Förderschule oder eine integrative Schule handelt.

Der MDK möchte ein Video, die Krankenkasse einen ausführlichen Bericht, eine ärztliche Verordnung und weist Sie auf die Mitwirkungspflichten hin. Ihr gutes Recht, also das der Kasse oder Ihres, manchmal kommt es auf den Wortlaut an.

Und dann noch die Sache mit dem Schreiben von Mails, dem Surfen im Internet. Sowohl für Kinder als auch für Erwachsene stets eine Sache, bei der es „darauf ankommt“.

Sie merken schon, der Einzelfall steht hier sehr im Vordergrund. Wir sollten daher darüber auch kommunizieren. Und wenn Sie mögen, hängen wir auch einen weiteren Tag mit einem Workshop an. Damit wir mal so richtig üben können, worauf es ankommt.


Zielgruppe: Profis in der UK-Beratung, engagierte Eltern und Betreuer

Digitale Gesundheits- und Pflegeanwendungen – Einführung und mehr

Neu, neuer am neuesten. Viel Hoffnung wird in sie gesetzt, diese so gnz anderen „Hilfsmittel“ digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) und die digitalen Pflegeanwendungen (DiPA). Doch sind dies Hoffnungen berechtigt?

Die einen versprechen sich eine bessere Versorgung, die anderen eine neue Einnahmequelle und die dritten nehmen sie eher zögerlich an, ja lächeln gar darüber. Und dann gibt es noch die Leistungsträger, sie wettern sowieso über die Preise, sind gleichzeitig aber auch interessiert. Ja was denn nun?

DiGA und DiPA im rechtlichen Kontext, ein erster Überblick oder doch etwas tiefer eingestiegen, zum Beispiel: „Wie läuft das denn so, mit dem Nutzennachweis oder der Verordnung?“

Antworten darauf kann ich Ihnen bieten. Fragen Sie nur. Ob als kurzer Einstieg oder doch etwas längere Diskussion. Sicherlich vieles ist noch neu und daher unklar. Aber das macht es doch um so spannender, oder?

Wussten Sie eigentlich, dass – ganz ähnlich wie bei den Hilfsmitteln – zwischen zwei grundsätzlichen Arten von DiGA zu unterscheiden ist? Und nein, ich meine nicht die dritte Variante die DiPA. Also auch darüber können wir reden.

Wichtig zu wissen ist, dass sich aufgrund der schnellen Entwicklung die Seminarinhalte ebenso schnell anpassen müssen. Kein Problem, mein Anspruch ist es, stets tagesaktuell zu sein.

Zielgruppe: Alle die sich mit DiGAs und DiPAs beschäftigen müssen und wollen

Medizinprodukterecht für Hilfsmittel – Den Überblick behalten

2017, 2020, 2021 lange hat es gedauert, bis es da war. Ein völlig neues Medizinprodukterecht.

Ob als Hersteller, Händler, professioneller Anwender in der institutionellen Pflege oder in der ambulanten Versorgung, ja sogar in der Forschung und Entwicklung spielen sie eine große Rolle, die EU-Verordnung 2017/745, kurz MDR (Medical Device Regulation) und das MPDG, das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz.

Ein mächtiges Regelwerk über alle Gebiete der Medizinprodukte. Doch wir werden uns fokussieren. Fokussieren auf die Besonderheiten bei den Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln, die auch Medizinprodukte sind. Somit also auf Risikoklasse I und IIa, gegebenenfalls auch IIb. Damit bleibt es dann doch überschaubar.

Je nach Ihren Interessen, d.h. nach Zielgruppe, werden wir unterschiedliche Schwerpunkte setzen: Herstellung, Vertrieb, Betreiben und Anwenden… Nennen Sie mir doch einfach Ihre Themenwünsche, ich bin flexibel, auch im Seminar.

Klinische Bewertung und Post Market Surveillance (PMS) ggf. auch ein Post Market Clinical Follow-Up (PMCF) kann somit ebenso ein Thema sein, wie eine Sicherheits- und Leistungsbewertung. Für Hersteller genauso ein hochwichtiges Thema, wie der Aufbau einer technischen Dokumentation oder das Schreiben einer Gebrauchsanweisung.

Als Händler werden Sie sicherlich mehr Interesse an den Abverkaufsregelungen und den neuen Aufgaben im Rahmen der Marktüberwachung haben. Gerne gebe ich auch dazu Auskunft.

Marketing, Vertrieb und Medizinprodukteberater benötigen Auskünfte zur Zweckbestimmung, damit keine karierten Maiglöckchen versprochen werden, die dann schnell den Wettbewerb oder die Behörden auf den Schirm rufen.

Apropos Medizinprodukteberater, eine gute Idee ist stets, deren Wissen regelmäßig aufzufrischen, z. B. im Rahmen einer Serie von Online-Kursen. Alles machbar.

Sie sind in der Forschung tätig und beschäftigen sich mit neuen Medizinprodukten? Vorsicht! Mit dem MPDG werden hier einige Dinge wie Einbindung von Ethikkommissionen und Meldung von Studien neu geregelt. Sollte man wissen, bevor getestet und entwickelt wird.

Und wenn dann später aus der innovativen Entwicklung ein „echtes Medizinprodukt“ werden soll, etwa im Rahmen eines Startups, macht es sich umso mehr bezahlt, wenn von Anfang an korrekt dokumentiert wurde. Eine CE-Kennzeichnung ist dann wesentlich einfacher.

Zielgruppe: Hersteller, Importeure, Startups, Forschung, Medizinprodukteberater

Medizinprodukte betreiben und anwenden, keine einfache Sache.

Für das Führen eines Kraftfahrzeugs brauchen Sie einen Nachweis das ist klar. Doch wie sieht das mit Medizinprodukten aus? Das geht doch so, sagen Sie? Was denn für einen Nachweis? Wer fragt denn schon so was? Wenn Sie so denken, dann sind Sie hier genau richtig. Genau richtig, um Sie vor Strafen und Schadensersatz zu schützen.

Ich will Ihnen ja keine Angst machen, aber das Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten unterliegt in Deutschland und Europa strengen Regeln, hier insbesondere die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) oder auch das MPDG (Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz) . Die sollte man als Anwender in der ambulanten und stationären (institutionellen) Pflege schon kennen. Insbesondere die Medizinprodukte-Betreiber Verordnung (MPBetreibV) gibt uns diese Regeln in Deutschland vor. Hand aufs Herz, kennen Sie diese?

Dann wissen Sie sicherlich, dass diese Rechtsnorm auch für Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel gilt. Sie wissen, wer Betreiber und wer Anwender ist und sie kennen die Ausnahmen für den häuslichen, ambulanten Bereich. Denn da gilt doch die MPBetreibV nicht, oder doch? Naja, ich antworte mal so: „Kommt drauf an! Aber meistens eigentlich schon.“

Und was bedeutet das jetzt nun für die Praxis? Wer darf noch was, und was darf man nicht mehr? Welche Auswirkungen hat das Recht auf den Versorgungsalltag? Und warum fragt der MDK-Prüfer bei der Qualitätsprüfung eigentlich danach?

Ganz klar, die Antworten erhalten Sie von mir. Soviel sei gesagt, der MDK fragt, weil auch die Krankenkassen und die Pflegekassen Verantwortung tragen. Und zwar gemeinsam. Gemeinsam mit Ihnen, den Anwendern, also den Pflegekräften, Therapeuten, Ärzten und alle den anderen Profis die inner- und außerhalb von Gesundheitseinrichtungen Hilfsmittel nutzen.

Apropos Gesundheitseinrichtung. Wissen Sie eigentlich, dass auch eine Förderschule eine Gesundheitseinrichtung im Sinne der MPBetreibV sein kann? Und Lehrer*innen den Vorgaben der MPBetreibV unterliegen, wenn sie den Rollstuhl eines Schülers oder einer Schülerin bedienen? Oder die Batterien des Hilfsmittels wechseln

Schützen Sie sich selbst vor empfindlichen Strafen und lernen Sie, welche Nachweise sie benötigen, wann Sie ein Medizinprodukt (Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel) bedienen dürfen und wann nicht. Welche Verantwortung Sie als Vorgesetzte*r tragen und welche die Angestellten. Glauben Sie mir, hier sind alle Ebenen gefragt.

Besitz und Eigentum verpflichtet. Insbesondere wenn es um Medizinprodukte geht. Sicherheitsprüfungen, STK (Sicherheitstechnische Kontrollen), MTK (Messtechnische Kontrollen), Funktionsprüfungen kennen Sie die Fristen und Vorgaben? Wissen Sie wer verantwortlich ist? Wer wann und was zu tun hat? Welche Unterlagen die Behörde (oder – wie gesagt – auch der MDK) bei einer unangemeldeten Kontrolle sehen will?

Gut so, denn dann und nur dann, wenn Sie alle vorgenannten Fragen beantworten können, dürfen Sie Medizinprodukte Bereitstellen, Bereithalten, Betreiben und Anwenden. Denken Sie daran: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“

Zielgruppe: Alle die Medizinprodukte bereithalten, betreiben und anwende. Somit ein jeder von uns, denn Medizinprodukterecht geht uns alle an.

Der Weg in des Hilfsmittelverzeichnis – Über sieben Hürden musst Du gehen!

Haben Sie sich auch schon mal gefragt, wie ein Produkt in das Hilfsmittelverzeichnis kommt? Bestimmt! Und wenn Sie jetzt sogar noch Hersteller oder Importeur von Hilfsmitteln sind, haben Sie die Quelle Ihrer Antwort gefunden.

Auch ich stelle mir manchmal diese Frage. Insbesondere dann, wenn der GKV-Spitzenverband mal wieder so richtig nachvollziehbare und transparente Briefe, Anhörungen und Mitteilungen schreibt und das Verfahren schon zig Monate läuft. Doch genug des Zynismus. Das Thema ist zu ernst und ich weiß ja die Antwort.

Zugeben, der Weg in das Hilfsmittelverzeichnis ist nicht ganz einfach. Aber er ist machbar. Nur auf das „wie“, da kommt es an. Nun, die Antwort ist einfach: Stellen Sie einen Antrag. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Hilfsmittelanträge erfordern Zeit und Geduld. Stimmt, es gibt schnellere Verfahren. Aber es liegt auch an Ihnen, wie lange es dauert. Vollständig müssen die Antragsunterlagen sein, die richtigen Unterlagen müssen es sein. Und die richtige Sprache müssen Sie finden.

Lernen Sie die do’s and don’ts der Hilfsmittelanträge kennen. Verstehen Sie den rechtlichen Kontext, denn Sie bewegen sich hier auf einem Minenfeld. Schritt für Schritt erarbeiten wir in diesem Seminar den Weg ins Hilfsmittelverzeichnis (HMV) oder auch in das Pflegehilfsmittelverzeichnis.

Kennen Sie überhaupt den Unterschied zwischen diesen beiden Katalogen? Sind es überhaup Kataloge? (NEIN!) Und dann gibt es da ja noch die Doppelfunktionalen-Hilfsmittel. Sowohl im Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis gelistet. Auch das will erläutert werden warum und vor allen Dingen: Wie?

Wie finde ich die richtige Produktart oder das richtige Antragsformular – es gibt zur Zeit ca. 180 davon – für mein Produkt? Wie erlange ich im HMV eine besondere Darstellung meines Produkts. Alles Fragen die über das Wohl und Wehe im Hilfsmittelmarkt entscheiden können.

Und besonders schwer wird es, wenn Sie innovativ sind, Produkte mit Alleinstellungsmerkmalen haben, oder Ihre Produkte deshalb nicht so wirklich in das HMV einsortiert werden können. Auch das werde ich Ihnen erläutern, und zwar anhand Ihrer Beispiele und Fragen, die Sie jederzeit vorbringen können.

Welche Termine und Fristen sind zu beachten und welche Rolle spielen der GKV-Spitzenverband, der MDS (Medizinischer Dienst des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen), die Krankenkassen und der MDK bei der Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis, sind weitere Themen.

Opfern Sie einen Tag Ihrer Zeit und erhalten Sie jenes Wissen, dass Ihnen Wochen und Monate spart.

Zielgruppe: Hersteller und Importeure von Hilfsmitteln, Startups

Dekubitushilfsmittel endlich verstehen!

Verspüren Sie manchmal auch diesen Druck? Diesen Druck endlich mal zu verstehen, wie Dekubitushilfsmittel funktionieren? Möchten Sie Dekubitushilfsmittel fachgerecht auswählen, empfehlen und beraten?

Dann sind Sie hier richtig. Sie werden erfahren, dass Dekubitus mehr als nur Druck ist. Mehr als nur ein Wunde ist. Eben worauf es ankommt, bei der Dekubitusversorgung.

Ich werde Sie bewegen – Bewegung schützt vor Dekubitus – und Ihnen zeigen, warum Weichlagerung funktioniert oder auch nicht funktioniert. Warum ein Wechseldrucksystem gut oder schlecht ist.

Kennen Sie eigentlich Low-Air-Loss? Oder Mikrostimulation? Wenn nein, lernen Sie diese Produkte kennen. Wenn ja, erfahren Sie die Wahrheit. Abseits von Voodoo und Mythen, die sich so gerne um die Dekubitusversorgung ranken.

Hilfsmittelauswahl nach Dekubitusgraden? Mit mir nicht! Also schauen wir unter die Decke, öffnen wir die Bezüge und erfahren Sie, was ein Hilfsmittel kann und was nicht. Wenn Sie möchten, bringe ich auch zahlreiche Muster mit.

Es ist gar nicht so schwer die Pathophysiologie des Dekubitus und die Physik der Hilfsmittel zusammenzubekommen. Keine Angst. Auch wenn Sie Physik schon immer gehasst haben und kein Mediziner sind, in zahlreichen Videos und kurzen Animationen lernen Sie das ganz nebenbei. Und Astronauten werden uns dabei helfen. 

Der DNQP-Expertenstandard und die internationalen Leitlinien, etwa der EPUAP, geben uns den Weg vor. Doch kennt auch die Krankenkasse diesen Weg? Meist nicht, und dann heißt es, den Weg aufzuzeigen. Auch das werden wir machen. Gerüstet mit dem SGB V und Bundesozialgerichts-Urteilen, gestärkt durch den anerkannten Stand der medizinischen und pflegerischen Erkenntnisse schaffen wir die Hilfsmittel in die Versorgung, ob in der ambulanten Pflege oder im Pflegeheim.

Aber nicht irgendwelche Hilfsmittel, nein, „die“ Hilfsmittel. Die Hilfsmittel die individuell benötigt werden. Zugegeben, keine einfache Aufgabe, aber machbar.

Wissen Sie eigentlich, was Kaffee und Dekubitus gemeinsam haben? Nein? Nun dann kommen Sie in mein Seminar. Sie werden es erfahren und Ihr Wissen beim nächsten Besuch eines Kaffeerösters Ihres Vertrauens anwenden können. Sie trinken lieber Tee? Nun ein Mythos besagt, er schütze vor Dekubitus. Wer es glaubt… 

Zielgruppe: Alle die Dekubitushilfsmittel verkaufen, beraten, auswählen, verordnen, anwenden und kritisch durchs Leben gehen.

Das richtige Hilfsmittel für mich – Ein Leitfaden

Das richtige Hilfsmittel zu finden? Gar nicht so einfach. Es gilt realistische Ziele zu finden und den Versorgungskontext (das ganze Drumherum) zu beachten. Und natürlich auch die Kosten im Auge zu halten. Was nützt das beste Hilfsmittel, wenn die Krankenkassen die Kosten nicht übernehmen?

Ob als Selbsthilfegruppe oder Profi der anderen Menschen in der Selbsthilfe bei der Auswahl hilft, sicherlich haben Sie dazu zahlreiche Fragen.

Antworten finden Sie in diesem Seminar. Individuell, für Ihre Zielgruppe zugeschnitten. Für alle Hilfsmittel, für bestimmte Produktgruppen oder auf ein Behinderungsbild bezogen. Alles machbar! Auch im kleinen Rahmen mit Diskussionsrunden. Sozusagen Ihre Anleitung, um zum richtigen Hilfsmittel zu gelangen

Zielgruppe: Selbsthilfegruppen, Behindertenverbände, Betroffene, Nutzer

Hilfsmittelwissen zum Nachlesen. Auf ca. 180 Seiten erfahren Sie, wie das richtige Hilfsmittel gefunden, ausgewählt und auch erfolgreich beim Kostenträger beantragt wird. Rechtssicher und dank zahlreicher Beispiele und Checklisten – garantiert – auch erfolgssicher. Nicht nur für Laien, sondern auch für Profis und trotzdem in einfacher und verständlicher Form.

Ein Bestseller, jetzt in zweiter, komplett überarbeiteter Auflage.

Verschiedene Themen rund um die Hilfsmittelversorgung

Die Welt der Hilfsmittel ist unglaublich vielfältig. Seit gut 30 Jahren beschäftige ich mich damit und finde jeden Tag neue Themen. Und es lohnt sich, über alle zu Reden. Doch unmöglich, sie alle hier aufzuführen und einzeln vorzustellen. Daher nur eine Auswahl als stichpunktartige Liste, eventuell finden Sie sich ja wieder? Wenn nicht, so schlagen Sie mir doch ein Thema und /oder Format vor. Ich bin für alles offen. Ob kurzer Einführungsvortrag oder tagesfüllendes Programm mit Workshop. Eine Lösung gibt es immer.

Alltags- und Adaptionshilfen zur selbständigen Lebensführung

Applikationshilfen

Außerklinische Langezeitbeatmung, eine Herausforderung?

Beatmungsgeräte als Hilfsmittel

Das Bett als Hilfsmittel

Der Blindenführhund als Hilfsmittel

Der Rollstuhl – Worauf ist in der Versorgung zu achten?

Der Wohnungsumbau – Worauf ist im Bad zu achten?

Die Begutachtung in der Hilfsmittelversorgung

Die Pflegekraft und das Medizinprodukterecht – Mit einem Bein im Gefängnis?

Ein schwerwiegendes Problem: Hilfsmittel in der bariatrischen Versorgung

Geschichte der Hilfsmittelversorgung

Golden Ager – Hilfsmittel für Senioren 

Hilfsmittel bei Demenz

Hilfsmittel bei Tracheostoma und Laryngektomie

Hilfsmittel der Orthopädietechnik – Ein besonderes Feld

Hilfsmittel in der geriatrischen Versorgung

Hilfsmittel richtig verordnen – Worauf ist zu achten?

Hilfsmittel zur Sturzprophylaxe

Hilfsmittel zur Therapieunterstützung – Was geht?

Hilfsmittel zur Vermeidung Freiheitsentziehender Maßnahmen (FEM)

Hilfsmittelberatung als Teil des Casemanagements

Hilfsmittelversorgung bei … (hier Ihr Krankheits-/Behinderungsbild, z. B. Post Polio- Syndrom, M. Parkinson Querschnittlähmung usw.)

Hilfsmittelversorgung in der ambulanten, intensiven Pflege

Hilfsmittewissen für MDK – Gutachter

Inhalations- und Atemtherapie in der Hilfsmittelversorgung

Klinische Prüfungen und Nachweis des medizinischen Nutzens für Hilfsmittel

Klinische Studien in der Hilfsmittelversorgung

Langzeitsauerstofftherapie

Mobilitätshilfen

Mobilitätshilfsmittel für blinde Menschen

Pflegehilfsmittel – Eine Übersicht

Quo vadis – Hilfsmittelversorgung? Roboter, App und Co.

Rund ums Pflegebett

Schlafbezogene Atemstörungen und Hilfsmittelversorgung

Seh- und Blindenhilfen als Leistung der GKV

Stellungnahmen zur Hilfsmittelversorgung – Aber richtig!

Technik und Pflege – Ein Widerspruch?

Technische Unterstützungssysteme

Umfeldkontrolle und Ambient Assisted Living (AAL) als Leistung der GKV?

Wunder der Hilfsmittelversorgung – Das scheinbar Unmögliche

Wundversorgung, Verbandmittel und Hilfsmittel – Welche Grenzen gibt es?

Zielgruppe: Alle die sich für Hilfsmittelversorgung interessieren

Vorträge, Diskussionen und Town Hall Formate

Es muss doch nicht immer gleich eine Tagesveranstaltung oder ein stundenlanger Workshop sein.

Ein Vortrag auf einem Kongress, ein Statement bei einer Messe oder ein Interview zu einem bestimmten Thema sind auch großartige Möglichkeiten Wissen zu transferieren. Gerne nehme ich auch an Diskussionen teil. Ob als Podiumsdiskussion oder in einem Town Hall Format. Mit wenigen oder vielen Teilnehmern, einerlei.  

Organisationen der Selbsthilfe nutzen gerne ein gemischtes Format, kurzer Einführungsvortrag und anschließend die Fragen der Betroffenen. Immer eine Herausforderung – die ich freudig annehme – und da darf es dann auch gerne mal emotional heiß hergehen. Klar, Sie sind dann ja „in eigener Sache“ unterwegs. Keine Sorge als Niederrheiner kann ich durchaus damit leben. Doch habe ich auch lange in Berlin gelebt und da gibt es dann auch passende Antworten. Hart und ehrlich, von Herzen.

Und am Ende haben wir dann sicherlich auch eine Lösung für Ihre Problem oder Ihre Fragen gefunden. Darauf kommt es doch an, oder?     

Und die Themen? Hilfsmittel, Medizinprodukte und alles was damit zu tun hat. Was sonst?

Zielgruppe: Alle die sich für Hilfsmittelversorgung interessieren

Hilfsmittel(versorgung) für Leistungsträger

Unbestritten, als Leistungsträger haben Sie eine besondere Rolle in der Hilfsmittelversorgung. Zum einen müssen Sie dafür Sorge tragen, dass die Versicherten eine ausreichende und zweckmäßige Versorgung erhalten und zum anderen, dass sie nicht nur notwendig, sondern zudem auch noch wirtschaftlich ist.

Schwierig genug, da eben der Einzelfall so individuell ist. Klar können Sie den MDK zu Rate ziehen. Doch letztendlich brauchen auch Sie ein fundiertes Wissen über die vielfältigen Hilfsmittel, das Hilfsmittelverzeichnis, die gesetzlichen Regelungen, und die dazugehörige Rechtsprechung, die Präqualifizierungsvorgaben und nicht zuletzt auch über das anzuwendende Medizinprodukterecht. Alles aus einer Hand, finden Sie dies im MDK nur selten, wenn überhaupt.

In 25 Jahren Tätigkeit für den MDS und den MDK habe ich zahlreiche Schulungen für Mitarbeiter von Krankenkassen gehalten. Häufig war ein solides Grundwissen vorhanden, doch das Spezialwissen, das Wissen um die Besonderheiten und Kleinigkeiten, die den Einzelfall ausmachen, das fehlte dann aus nachvollziehbaren Gründen. Dafür ist die Hilfsmittelversorgung zu vielfältig.

Produkt- und herstellerneutral und doch mit dem Wissen über viele Produkte vermittel ich Ihnen dieses Wissen. Stellen Sie Ihre Fragen und lassen Sie uns aus zahlreichen Fallbeispielen gemeinsam praktisches Spezialwissen generieren. Sehr gerne können wir das auch gemeinsam mit den ehemaligen Kolleg*innen des MDK durchführen. Hat bislang immer gut funktioniert und alle haben davon profitiert. 

Die Inhalte können wir entsprechend vielfältig gestalten. Ganz wie Sie mögen, an den Produktgruppen des HMV orientiert oder auch an Versorgungsbereichen gemäß den Empfehlungen des GKV-SV. Oder auch ganz anders. Sie machen die Vorgaben. Und natürlich komme ich zu Ihnen. Also, worauf warten sie noch?                      

Zielgruppe: Mitarbeiter von Kranken- und Pflegekassen sowie anderen Leistungsträgern

Auch als Hilfsmittelexperte kann man nicht alles. Die GUTBEACHTEN Akademie hat noch viel mehr zu bieten. Da verweise ich gerne auf meinen Kooperationspartner. Klicken Sie doch mal kurz rüber…